Die deutsche Flugsicherung hat einige neue Regelungen für das Fliegen mit Drohnen rund um Flughäfen erlassen. Einiges bleibt beim alten, einiges wird etwas schlechter und einiges wird auch besser. Vor allem darf man jetzt mehr rechnen… Quelle: https://dfs-as.aero/neue-regelungen-fuer-drohnenfluege-in-kontrollzonen/
DJI hat eine neue FPV-Drohne rausgebracht: Die Avata 360. Da es eine C1-Drohne ist, muss etwas (und zum Glück wirklich nur etwas) mehr rechtlich beachtet werden. Aber es gibt auch ein paar „tatsächliche“ Probleme.
Sich beim Fliegen einer Drohne auf sein Bauchgefühl zu verlassen, ist nicht immer die beste Idee. Wessen Bauch kann schon Bundeswasserstraßen oder Naturschutzgebiete erkennen? Doch manchmal liegt man auch mit gefühltem Drohnenrecht richtig. In unmittelbarer Nähe startet gerade eine Boing 747? Das Gefühl sagt, lass es mit dem Drohnenfliegen und das Gefühl hat absolut recht. Und dieses seltsame Grummeln in der Magengegend kommt spätestens wieder, wenn wir vor einem Gebiet stehen, bei dem die Deutschlandflagge weht, obwohl gar keine EM oder WM ist und dann noch jemand mit Waffe dort patrouilliert
Heute wurde die neue DJI Mini 5 Pro offiziell vorgestellt und ich rede vor allem ein wenig über die rechtlichen Besonderheiten bei der Drohne.
Spaß mit Drohnenrecht: Mein Gott, es ist voller Flugplätze Wer mit Drohnen fliegen will, entdeckt ggf. schon vor dem Abheben seine Heimat ganz neu. Wer dachte, dass die Einschränkungen für das Fliegen rund um Flugplätze nur etwas für Menschen in Frankfurt, München, Köln-Bonn, Hamburg oder Leipzig ist, wird schnell zu überraschenden Erkenntnissen kommen. Erneut werfen wir einen kenntnisgewinnenden Blick auf § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Nummer 1 in Absatz 3 zeigt schon, dass sich hier mal wieder echte Juristen mit begrifflichen Spitzfindigkeiten ausgelebt haben. Juristen, die einen S
Aktuell erhalten viele Drohnenpiloten Gebührenbescheide vom Luftfahrt-Bundesamt. Ist das rechts oder gar verjährt?
Sie wollen mit Ihrer Drohne in einem Wohngebiet fliegen? Dann sind Sie ein Mensch, der die Herausforderung liebt und keinem Konflikt aus dem Weg gehen möchte. Das imponiert mir. Respekt. Und es ist eine gute Gelegenheit, seine Nachbarn mal näher kennen zu lernen – sowohl aus der Luft, als auch beim gepflegten Austausch der Argumente am Boden. Dabei wirken die Regeln für das Fliegen in Wohngebieten bzw. über Wohngrundstücken gar nicht so kompliziert. Und wenn Sie eine einfache leichte Drohne haben, geht da auch einiges. Aber der Teufel steckt gerne im Detail bzw. im Datenschutzrecht. Aber der R
DJI hat seine neue größere Drohne DJI Mavic 4 Pro vorgestellt. Schöne Technik zum gehobenen Preis. Aber was ist beim Fliegen zu beachten? Schließlich handelt es sich um eine Drohne der Klasse C2, so dass ein A2-Drohnenführerschein sinnvoll ist.
Wir legen noch etwas Gewicht zu und wenn wir unsere Drohne bis 899 Gramm anfüttern, dann haben wir nochmal Glück gehabt. Dann kann sie nicht nur eine C1-Klassifizierung erhalten, sondern fliegt noch in der wünschenswerten Kategorie A1. Bei C1 kommt zum ersten Mal in der Darstellung der Anforderungen auch der menschliche Kopf zur Nennung. Die Drohne muss aus Materialien hergestellt sein und die Leistung und physischen Merkmale haben, die gewährleisten, dass bei einem Aufprall mit seiner Endgeschwindigkeit auf einen menschlichen Kopf die auf diesen übertragene Energie unter 80 Joule liegt oder a
Klasse bei Masse Die Klassen C0 und C1 sind der Unterkategorie A1 zugeordnet, bei C2 ist Fliegen in der Unterkategorie A2 möglich und C3 und C4 (wie auch die etwas aus der Reihe tanzenden Klassen C5 und C6) sowie alles, was 250 Gramm oder mehr wiegt und keine Klasse aufweist gehören weit nach draußen in die Unterkategorie A3. C0 Drohnen der Klasse C0 sind Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen – einschließlich Nutzlast. Weniger als 250 Gramm bedeutet, dass 250 Gramm schon zu viel ist! Das bedeutet aber auch, dass schon ein zusätzlich angebrachter ND-Filter oder eine LED die Grenze reißen kö
V. EU-Drohnenverordnung: Eine Frage der Klasse Eine EU-Drohnenverordnung Drohnenpiloten zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden? Das wäre zu schön, um wahr zu sein. In Wirklichkeit sind es schonmal zwei EU-Verordnungen: 2019/945 und 2019/947 und die wurden nicht nur immer mal wieder verändert, sondern auch durch andere Regelungen ergänzt. Zumindest ist der Regelungsgehalt der beiden Normen klar zu unterscheiden. Die 2019/945 regelt die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Drohnen, die 2019/947 macht Vorgaben für den Betrieb. Wer Hersteller ist
Wenn mich jemand fragt, weshalb mich das Drohnenrecht so fasziniert, dann könnte ich wie einst der große Bergsteiger George Mallory antworten: „Weil es da ist.“ Okay, er hat seinen Versuch den Mount Everest zu besteigen mit dem Leben bezahlt. So weit müssen wir beim Erarbeiten des Drohnenrechts nun nicht gegen. Aber man muss sich seine Gegner suchen und manchmal erscheint mir das etwas zu sein, was bisher kaum einer vollständig bestiegen bzw. durchdrungen hat. Es ist der Everest der 1920er unter den Rechtsgebieten. Vielfältig in den Herausforderungen, manchmal unmenschlich von den Gegebenheite
Und wo andere Drohnenpiloten Spaß am Fliegen haben, da habe ich den Endgegner im Blick: Fliegen 100% nach den rechtlichen Vorgaben. Ihr denkt, das geht doch gar nicht? Aber die Geschichte ist wahr. Meine Mission ist es hier auf dem Kanal zu zeigen: rechtlich sauber fliegen geht. So weh es auch tun mag. Das Urheberrecht kann Fluch und Segen zugleich sein. Bietet es doch Künstlern die Möglichkeit, aus ihrer Kunst auch etwas Geld zu machen. Wer hingegen das Werk für eigene Zwecke verwenden möchte, fühlt sich gemaßregelt und drangsaliert. Immer wieder soll es noch Menschen geben, die Fotos aus dem
Spaß mit Drohnen-Recht Heute: Kleines Gewicht, große Wirkung – kein Gramm zu viel Mein Name ist Henry und ich bin Jurist. Und wo andere Drohnenpiloten Spaß am Fliegen haben, da habe ich den Endgegner im Blick: Fliegen 100% nach den rechtlichen Vorgaben. Ihr denkt, das geht doch gar nicht? Aber die Geschichte ist wahr. Meine Mission ist es hier auf dem Kanal zu zeigen: rechtlich sauber fliegen geht. So weh es auch tun mag. Passend zur Neuerscheinung der DJI Flip nehmen wir uns heute das Thema MTOM zur Brust und den Spaß, den man als Jurist damit haben kann. Disclaimer: Alles was ich hier sage d
In der ersten Folge geht es darum, was es hier in den Podcast zu hören geben wird. Es ist sozusagen die Null-Nummer mit der Nummer 1. Es geht um Spaß mit Drohnenrecht, News , Droniq und welche Drohne man am Anfang kaufen könnte. Kurz und kompakt zum Warmwerden.